









Das Sachverständigenbüro Rosenzweig
zur Bewertung von Immobilien und Schäden im Agrarbereich - bundesweit für Sie tätig!
Das Sachverständigenbüro Rosenzweig
zur Bewertung von Immobilien und Schäden im Agrarbereich - bundesweit für Sie tätig!
Das Sachverständigenbüro Rosenzweig ist spezialisiert auf die Bewertung von Immobilien, insbesondere Agrar- und Spezialimmobilien, sowie auf die Bewertung von Schäden im Agrarbereich. Seit der Gründung im Jahr 2000 durch Konrad Rosenzweig stehen wir für unabhängige, präzise und objektive Gutachten. Mit tiefgehendem Fachwissen und jahrzehntelanger Erfahrung in der Landwirtschaft und im Sachverständigenwesen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden.
Konrad Rosenzweig bringt über 35 Jahre Erfahrung in der Sachverständigentätigkeit mit und ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkannt. Sein umfassendes Know-how ermöglicht es, sowohl komplexe Schadensfälle als auch detaillierte Wertermittlungen mit höchster Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. Neben der klassischen Bewertung von Agrarimmobilien umfasst unser Leistungsspektrum auch alle übrigen Immobilien sowie Sonderimmobilien.
Das Büro wird inzwischen durch die nächste Generation verstärkt: Heinrich Rosenzweig, Sohn des Gründers, ist als weiterer Sachverständiger tätig und führt die Tradition der Gutachtenerstellung fort. Mit fundierten Fachkenntnissen und einem frischen Blick auf aktuelle Herausforderungen ergänzt er das Team optimal und stellt sicher, dass unser Büro auch in Zukunft für höchste Qualität und Zuverlässigkeit steht.
Unser Sachverständigenbüro pflegt einen engen Austausch mit Fachexperten aus verschiedenen Bereichen. Zudem erweitern und vertiefen wir unser praxisnahes Wissen durch unseren eigenen Ackerbaubetrieb, was uns ermöglicht, fundierte und praxisorientierte Gutachten zu erstellen.
Unser Anspruch ist es, nicht nur fachlich fundierte Gutachten zu liefern, sondern auch eine verständliche und praxisnahe Beratung anzubieten. Wir begleiten unsere Kunden in Entscheidungsprozessen, unterstützen bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen und stehen als kompetenter Ansprechpartner für Eigentümer, Landwirte, Gesellschaften, Gerichte, Unternehmen und Behörden zur Verfügung.
Ob Wertermittlung, Schadensbewertung oder individuelle Beratung – wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung, auf die Sie sich verlassen können.
Das Sachverständigenbüro Rosenzweig ist spezialisiert auf die Bewertung von Immobilien, insbesondere Agrar- und Spezialimmobilien, sowie auf die Bewertung von Schäden im Agrarbereich. Seit der Gründung im Jahr 2000 durch Konrad Rosenzweig stehen wir für unabhängige, präzise und objektive Gutachten. Mit tiefgehendem Fachwissen und jahrzehntelanger Erfahrung in der Landwirtschaft und im Sachverständigenwesen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden.
Konrad Rosenzweig bringt über 35 Jahre Erfahrung in der Sachverständigentätigkeit mit und ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkannt. Sein umfassendes Know-how ermöglicht es, sowohl komplexe Schadensfälle als auch detaillierte Wertermittlungen mit höchster Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. Neben der klassischen Bewertung von Agrarimmobilien umfasst unser Leistungsspektrum auch alle übrigen Immobilien sowie Sonderimmobilien.
Das Büro wird inzwischen durch die nächste Generation verstärkt: Heinrich Rosenzweig, Sohn des Gründers, ist als weiterer Sachverständiger tätig und führt die Tradition der Gutachtenerstellung fort. Mit fundierten Fachkenntnissen und einem frischen Blick auf aktuelle Herausforderungen ergänzt er das Team optimal und stellt sicher, dass unser Büro auch in Zukunft für höchste Qualität und Zuverlässigkeit steht.
Unser Sachverständigenbüro pflegt einen engen Austausch mit Fachexperten aus verschiedenen Bereichen. Zudem erweitern und vertiefen wir unser praxisnahes Wissen durch unseren eigenen Ackerbaubetrieb, was uns ermöglicht, fundierte und praxisorientierte Gutachten zu erstellen.
Unser Anspruch ist es, nicht nur fachlich fundierte Gutachten zu liefern, sondern auch eine verständliche und praxisnahe Beratung anzubieten. Wir begleiten unsere Kunden in Entscheidungsprozessen, unterstützen bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen und stehen als kompetenter Ansprechpartner für Eigentümer, Landwirte, Gesellschaften, Gerichte, Unternehmen und Behörden zur Verfügung.
Ob Wertermittlung, Schadensbewertung oder individuelle Beratung – wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung, auf die Sie sich verlassen können.
Konrad Rosenzweig ist seit 2009 öffentlich bestellt und vereidigt

Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist die in Deutschland vorgesehene, öffentlich-rechtliche und gesetzlich geschützte Auszeichnung für besonders qualifizierte und vertrauenswürdige Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten Sachverständigen sind vor allem in den Sachverständigenordnungen geregelt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Die Sachverständigen erhalten einen Rundstempel und einen Sachverständigenausweis.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist die in Deutschland vorgesehene, öffentlich-rechtliche und gesetzlich geschützte Auszeichnung für besonders qualifizierte und vertrauenswürdige Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten Sachverständigen sind vor allem in den Sachverständigenordnungen geregelt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Die Sachverständigen erhalten einen Rundstempel und einen Sachverständigenausweis.